Naturparke sind gesetzlich geschützte großräumige Gebiete von mindestens 20.000 Hektar, die in weiten Teilen bereits als Landschafts- oder Naturschutzgebiet ausgewiesen sind (Bundesnaturschutzgesetz § 27).
Anders als in Nationalparken, die einem strengeren Schutz unterliegen und den Einfluss des Menschen möglichst gering halten wollen, lautet die Devise in Naturparken „Schutz durch Nutzung“. Es geht, zum Zweck des Naturschutzes, um den Erhalt der Menschen-geschaffenen Kulturlandschaft, die auch nur durch und mit Forst-, Land- und Teichwirtschaft erhalten bleiben kann. Außerdem spielt die naturverträgliche Erholungsnutzung eine große Rolle in Naturparken.